LAUT GÜLTIGER COVID-19 BASISMASSNAHMENVERORDNUNG DES BUNDES UND AKTUELLER WIENER COVID-19 BASISMAßNAHMENBEGLEITVERORDNUNG
(laufend aufgrund der aktuell geltenden Verordnungen aktualisiert)
GÜLTIG AB 16. April 2022
Kein Nachweis für Thermeneintritt
Kein Nachweis für Zutritt Thermengastronomie
Keine FFP2-Maskenpflicht
Kein Nachweis für Zutritt Therme Wien Fitness