Aktuelle Zutrittsbedingungen

LAUT GÜLTIGER COVID-19 BASISMASSNAHMENVERORDNUNG DES BUNDES UND AKTUELLER WIENER COVID-19 BASISMAßNAHMENBEGLEITVERORDNUNG

(laufend aufgrund der aktuell geltenden Verordnungen aktualisiert)

GÜLTIG AB 16. April 2022


Kein Nachweis
für Thermeneintritt


Kein Nachweis
für Zutritt Thermengastronomie


Keine FFP2-Maskenpflicht
 

 

Kein Nachweis für Zutritt Therme Wien Fitness